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Eine der für die Familie Wilhelm Euler von Heinrich Metzendorf erbauten Villen, gelegen in einem weitläufigen, baumbestandenen Gelände nahe der Papierfabrik. Die Villa wurde 1898/99 errichtet, erhielt aber nur vier Jahre später einen südlichen Erweiterungstrakt. In ihrer Grundform wurde sie jeweils noch einmal in Bensheim (Nibelungenstr. 58) und in Heppenheim (Ernst-Ludwig-Straße 6) wiederholt.
Der Villenbau erweist sich in seiner Konzeption als vielgestaltig. Er erhebt sich zweigeschossig über unregelmäßigem Grundriss und ist von steilen, sich verschneidenden Satteldächern mit Aufschiebling überspannt. Putzbau über Sandsteinsockel, Fenster meist mit Sandsteingewänden, Fassade teilweise holzverschindelt. An der nordwestlichen Hauskante befindet sich die Eingangsloggia mit Pultverdachung auf einer kräftigen Vierkantstütze mit Ornamentkapitell, östlich daneben ein Vorbau mit fränkischem Erkermotiv im Obergeschoss. Die Westfassade zeigt einen dreiseitigen Erker, eine große, sich rundbogig öffnende Loggia mit vorgelagerter Terrasse, ein Dreifachfenster sowie im Giebel ein in den Putz gestippter Strahlenkranz. Ein Zackenfries mit Spiralendungen verbindet beide Loggien. Die Südwestkante wird von einem Vorbau mit polygonaler Haube beherrscht. Nach Osten schließen weitere Vorbauten an, die sich allerdings heute als gravierend vereinfacht darstellen. Rückwärtig Wintergarten mit großem Fenster.
Der Garten heute verwildert, östlich des Hauses einige Segmente eines Taxusbeetes noch erhalten. Auf dem Gelände eine Backsteinremise, in der Südwestecke erhöhter Freisitz, hier Pergola mit kannelierten Sandsteinstützen. Als Einfriedung Sandsteinmäuerchen mit Pfosten und Kugeln, dazwischen Metallgitter.
Die ursprünglich auch von Metzendorf möblierte Villa ist beispielhaft für seine Schaffensphase um 1900, in der bereits Einflüsse des Jugendstils die noch stark vom Historismus geprägte Grundhaltung erschüttern und zu neuen architektonischen Lösungen führen. Auch wird hier deutlich, wie vergleichsweise einfach der additive Grundriss des Ausgangsbaues um die südlichen Anbauten erweitert werden konnte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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