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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude von sehr breiter Abmessung; das Gebäude ist verputzt, im Giebeldreieck verschiefert. Sein Umriß sowie der umlaufend sichtbare Geschoßversatz weisen auf eine Entstehungszeit Ende des 17. oder Anfang des 18. Jahrhunderts hin. Der zugehörige winkelförmige Hof ist Teil der Gesamtanlage von Kirch-Göns.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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