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Dreiseitig umbaute Hofanlage, die als Ganzes Teil der Gesamtanlage im Ortskern von Kirch-Göns ist; das den Hofraum abschließende überdachte Tor ist inschriftlich 1953 datiert und belegt, wie eine alte örtliche Bautradition bis in die jüngste Vergangenheit fortgeführt wurde. Als Kulturdenkmal herauszuheben ist das verputzte, giebelständige, im Giebeldreieck verschieferte Fachwerkwohngebäude. Sein steiles Dach läßt auf ein hohes Baualter schließen, das zumindest im 17. Jahrhundert liegt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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