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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude; es ist Teil einer winkelförmigen Hofanlage. Das Wohngebäude ist verputzt. Sein vermutlich im 18. Jahrhundert entstandenes Fachwerkgefüge erscheint weitgehend ungestört. Denkmalwert ist neben dem Wohnhaus auch das seitlich sich anschließende überdachte Hoftor. Im Sturz der Mannpforte ist es inschriftlich datiert 1821, ferner werden als Erbauer KONRAD KLOTZ UND SEINE EHEFRAU genannt. Das Gefach über der Mannpforte mit rautenförmigem Gitter.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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