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Die in Kirch-Göns lebenden Juden gehörten zur jüdischen Gemeinde des benachbarten Pohl-Göns. In beiden Ortschaften lebten vermutlich seit dem 18. Jh. Juden. Trotz der gemeindlichen Zugehörigkeit zu Pohl-Göns unterhielten die Kirch-Gönser Juden einen eigenen Friedhof. Nördlich des geschlossenen Ortskerns und westlich der B 3 auf einer Fläche von 2,88 ar gelegen, ist er noch mit einigen Grabsteinen erhalten. Er wird von einer Hecke eingefriedet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |