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Gesamtanlage Maibach
Für die historische Siedlungsanlage ist die Hauptstraße bestimmend, die den Weiler aus Münster kommend und weiter in den Taunus führend in gewundener Form und mit einigem Gefälle durchquert. Im östlichen Abschnitt wird das Straßenbild von bäuerlichen Gehöften vornehmlich des 18. Jahrhunderts geprägt. Hier konnte eine kleine Gesamtanlage ausgewiesen werden. Zu ihr gehört der am Ortsrand gelegene Kirchhof mit einer kleinen barocken Saalkirche. Das in unmittelbarer Nachbarschaft zum Kirchhof gelegene Bauerngehöft Kirchplatz 2 ist mit seinem unregelmäßigen Grundriß besonders typisch für die Mittelgebirgsgegend (vgl. auch Kulturdenkmäler). Das Anwesen Hauptstraße 7 wird als frühere Dorfschule überliefert (Bestandteil der Gesamtanlage).
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |