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Zweigeschossiger, giebelständiger Fachwerkwohnbau mit Krüppelwalmdach; in der Zeit um 1800 errichtet. Die Erschließung auf der Traufseite in der mittleren der drei Gebäudezonen; zweiläufige Freitreppe, klassizistische zweiflügelige Haustür und Vordach fügen sich zu einem anspruchsvollen Gebäudezugang. Zur Hofstelle gehören gegenwärtig nur noch zwei firstparallele Nebengebäude. Ursprünglich schloß vermutlich eine Scheune den Hof rückwärtig ab.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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