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Eingeschossiger Massivbau, der vermutlich aus der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts stammt; der Backofen ist ausgebaut. Das Gebäude wird zum Abstellen genutzt. Es repräsentiert trotz des Funktionsverlustes den Typus des dörflichen Backhauses in seiner schmucklosen, elementaren Gebäudeform und ist deshalb erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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