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Wohn- und Geschäftshaus, errichtet kurz vor 1900. In der Fassadenordnung sind die Geschosse voneinander unabhängig, und der hohe Giebelrisalit als besonderer Straßenakzent kann die Torfahrt aufnehmen.
Von der Ausstattung mit Schmuckteilen aus Formguss tritt der Masken- und Girlandenfries hervor. Barockes und Renaissancehaftes werden gleichzeitig verwendet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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