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Spätklassizistisches Wohnhaus in der Flucht der Bahnhofstraße. Putzbau aus der Zeit um 1860 mit einem aufgestelzten Risalitgiebel, rund- und segmentbogigen Öffnungen und betontem Kranzgesims. Die Fassaden waren früher stärker durch Lisenen und Quaderung gegliedert. Als mittleres von drei zeitgenössischen Häusern, die den Übergang von der Altstadt zur Neustadt markieren, besitzt dieses vor allem städtebauliche Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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