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Bis zur vollständigen Auflösung 1968 noch Außenstelle und heute Teil der Freiherr v. Schütz-Schule.
Errichtet 1912 als Einrichtung der preußischen Gerichtsverfassung von 1877. Die Pläne (1911) sind von den Kgl. Regierungsbaumeistern Röttgen und Anthes unterzeichnet.
Großer Komplex auf einer Rechteckparzelle mit Wohnteilen, Gärten, Gefängnis und Gefängnishof. Vor allem das Hauptgebäude mit dem Giebelrisalit besitzt die Formensprache des Neuklassizismus, unterschwellig begleitet von Elementen des Jugendstils. Charakteristisch für den Bau ist eine sachlich und hart wirkende Gestaltung. Wesentliche Ausstattungsteile wie Fenster, Türen und Geländer sind erhalten.
Eine der letzten Rechtsanstalten in Form einer damals modernen Gesamtplanung. Mit der Schule von Zais bildet sie eine repräsentative Baugruppe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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