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Das Haus Grabengasse 2 birgt einen Rest der südlichen Stadtmauer, deren Stärke, Höhe und Verlauf nur noch hier erkennbar ist. Im gleichen Bereich befand sich einer der Wehrtürme. Der an die Innenseite der Mauer gefügte Bau altersmäßig unbestimmt, vermutlich 19. Jh. Auf Grund seiner konstruktiven Verklammerung mit der Stadtmauer Teil des stadtgeschichtlichen Denkmals.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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