Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Stattlicher Komplex einer geschlossenen, ursprünglich vierteiligen Hausreihe im Winkel zwischen Obertorturm und Stadtmauer. Diese dient als Außenwand. Schmuckloses, jedoch stark dimensioniertes Fachwerk. Den unverkämmt aufliegenden Deckenbalken, Auskragungen und anderen Merkmalen zufolge gehört der Bau zu einem Fachwerktypus, wie er in der zweiten Hälfte des 17. Jhs. häufiger auftritt und hier unter obrigkeitlicher Mitwirkung errichtet wurde. Im Brandplan von 1798 sind es die „Gemeinds Hirten Häuser". Sie waren ohne Scheunen und standen üblicherweise am Rande der Altstadt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |