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Gesamtheit aus einem vierstöckigen Traufen- und einem dreistöckigen Giebelbau. Beide sind durch einen zurückliegenden Trakt verbunden.
Am traufständigen Haus schmuckloses Ständer- und Strebenwerk mit profilierten Schwellen. Das 1. Obergeschoss verputzt und die Hölzer angleichend aufgemalt.
Der Giebelbau hat ähnliches Fachwerk, Schalbretter und ein steiles Dach. Die ältesten Teile des Anwesens, um 1700/1750, stehen rückseitig auf der Stadtmauer.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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