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Tagelöhner- oder Handwerkerhäuschen. Entstanden wohl im 17. Jh. Später aufgedrempelter und verputzter Sichtfachwerkbau mit einem ungewöhnlich weit in den Straßenraum ragenden Obergeschoss. Hohe Oberlichttüre und alter Kellerzugang. An der Achsengliederung ist das Teilungsgefüge des Hauses aus schmaler Eingangs- und breiterer Stubenzone ablesbar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |