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Die Häuser 10 und 12, mit einheitlichem Äußeren, bilden eine für die Kirchgasse charakteristische Gesamtheit. Entstanden nach 1700 und ohne erkennbare Hofnutzung. Die Nr. 10 mit paariger Fensteranordnung stellt sich als der ältere, linksseitig erweiterte Bau dar. Bei gleichen Stockhöhen laufen die Überstandsschwellen über die Gesamtfassade, die nach dem Verputz des Sichtfachwerks uniform wirkt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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