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Wohn- und Geschäftshaus an der Durchgangsstraße. Errichtet um 1900. Die Ecklage betont ein zweistöckiger Fachwerkerker mit jugendstilhaftem Wellengiebel. Seine Schmuckmotive sind nicht bodenständig, sondern dem Niederdeutschen entlehnt.
Seitlich zwei weitere, unterschiedliche Zwerchhausgiebel. Die unveränderte Ladenzone mit flacher, neubarocker Putzrahmung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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