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Zweigeschossiger, traufständiger Bau mit Satteldach, der 1856 an der nordöstlichen Ecke des Kirchhofes angrenzend errichtet wurde; der Entstehungszeit entspricht die Gestaltung der zur Straße gelegenen Längsseite mit regelmäßigen Fensterachsen. Die beiden Geschosse werden durch ein Gurtgesims getrennt. Die im Vergleich zum Erdgeschoß etwas höheren Fenster des Obergeschosses haben Brüstungsgitter. Das Gebäude wird von zwei getrennten Zugängen von der Hofseite aus erschlossen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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