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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude, dessen zugehörige Hofanlage durch die Beseitigung der Scheune leider nicht in ihrer alten Form erhalten ist; das Wohnhaus weist mit seinem Stichgebälk, dem im Obergeschoß auf der Giebelseite V-förmig zueinander geneigten Streben und den beiden Fußstreben über dem Kehlbalken Merkmale auf, die ein hohes Baualter (um 1600) vermuten lassen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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