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Traufständiger Fachwerkbau mit Zwerchhaus. Die Dreistöckigkeit und Ausstattung ungewöhnlich für ein bäuerliches Wohnhaus. Über der alten Torfahrt (versetzte) Tafel mit Inschrift und Datum 1707. Eingang in der Form eines ausgetäfelten Windfanges und qualitätvolle Schnitztüre. Das schlichte Fachwerk der Obergeschosse wirkt repräsentativ durch seine symmetrische Ordnung mit dreiteiligen Fensterbändern und kurzen Schweifstreben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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