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Zwei Votivbilder, die vermutlich aus Bildstöcken stammen und an die Hauswand übertragen wurden. Das linke mit einer Kreuzgruppe trägt die Inschrift: "Dieses Bildnis hat Peter Krim zu Ehren Gottes neu aufrichten (= herstellen, d.V.) lassen. 1762". Das rechte stellt St. Petrus dar mit Schlüsseln, Kreuz und Hahn. Flache, expressiv gearbeitete Marmorreliefs in guter Qualität.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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