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Dreizoniges Torfahrthaus mit einem mittleren Polygonerker und zwei seitlichen fränkischen Erkern. Über dem Eingang Inschrift und Jahreszahl 1704. Die reichen Schnitzarbeiten an Rahmen und Brüstungen zeigen u.a. eine Reihung von Kopfmasken und ein regelhaftes Ornamentwerk aus vegetabilischen und Muschelmotiven. Es sind hochbarocke Formen, die sich deutlich von den Camberger Beispielen des 17. Jhs. unterscheiden.
1912 und 1927 gefertigte Bauaufnahmen belegen die seitdem erfolgten Änderungen. So ist heute die EG-Gliederung weitgehend verloren, der Eingang versetzt und der Erker ohne den ehemaligen Spitzhelm.
Rechts des Baus stand die kleine, 1938 zerstörte Synagoge.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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