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Traufständiges Torfahrthaus von stattlichen Proportionen. Vollständig verputzter Sichtfachwerkbau des 18. Jhs. Die Obergeschosse nehmen in der Höhe zu und das Tor schließt unmittelbar unter dem 2. Stock ab. Der ungewöhnliche Aufbau deutet auf eine frühe Änderung des Baugefüges. Der Torrahmen besitzt ein Oberlicht mit gedrehten Balustern und aufwendig profilierten Bügen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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