Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Die Nordostecke des Marktplatzes beherrschendes Wohn- und Geschäftshaus. 1727 von dem Maurermeister Andreas Streng und dem Zimmermann Christoph Englert im Auftrag der Stadt als Stadtschreiberei errichtet. 1748 an die Witwe des Kaufmanns Molinari veräußert und 1923 erneut von der Stadt erworben. 1977 grundlegend von privater Seite saniert.
Das Barockhaus ist dreigeschossig mit massiv errichtetem Erdgeschoss und zwei Fachwerkobergeschossen. Satteldach mit nachträglich aufgesetzten Schleppgaupen. Da das Gebäude ursprünglich allseitig eingebaut war und die finanziellen Mittel der Stadt äußerst begrenzt waren, wurde das Fachwerk nach Westen in völlig schmuckloser, konstruktiver Form ausgeführt, die Südfassade zeigt an den Kanten halbe Mann-Figuren sowie regelmäßig gesetzte Andreaskreuze in den Brüstungsgefachen. Hier im Erdgeschoss, zentral angeordnet, barocke Tür mit Oberlicht und Sandsteinohrengewände, die seitlichen Fenster ebenfalls mit Ohrung. Dies gilt auch für die hölzernen Gewände der Obergeschossfenster.
Mit dem Gebäude ist auch ein zum Kapuzinergäßchen giebelständiger Fachwerkbau verbunden, dessen Erdgeschoss wahrscheinlich im 18. Jh. massiv erneuert wurde. Der zweiachsige, verputzte Eckbau ist dreigeschossig mit Satteldach und könnte in seinem Kern in das 16. Jh. zurückreichen. Zusammen mit dem Hauptbau ist er ein städtebaulich wichtiges Glied des Gebäudeensembles um den Marktplatz, beide Häuser sind für Bensheim von stadt- und architekturgeschichtlicher Relevanz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |