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Erbaut über quadratischem Grundriss, der auch in der Nr. 14 enthalten ist. Das Erdgeschoss verloren, die Obergeschosse unverändert in regelmäßigem, symmetrischem Aufbau. Zwischen den Mann-Formen sind die Fenster paarweise gruppiert. Im 1. Stock Feuerböcke in den Brüstungsgefachen und geschweifte Kopfstreben, oben einfacher. Nr. 16 und Nr. 14 sind aufeinander bezogene Bauten, mit denen in der Mitte des 18. Jhs. der Eingang zur Schmiedgasse aufgewertet wurde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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