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Das ehem. Küsterhaus hinter der Kreuzkapelle gehörte zur ursprünglichen Gesamtplanung, zumal sich auf dem Platz schon früher eine Einsiedelei befand und der Wallfahrtsbetrieb auch eine Art Herberge erforderte. Das EG besteht aus Bruchstein, das OG aus verputzem Fachwerk. Darüber ein charakteristisches Schopfmansarddach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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