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Die beiden benachbart gelegenen Bauernanwesen, deren Bauten einen U-förmigen Hof bilden, werden in Nieder-Weisel als Stammsitz eines örtlichen Adelsgeschlechtes angesehen. Der Gesamteindruck des Hofes wird von den firstparallelen Fachwerkwohngebäuden bestimmt. Sie stammen noch aus der frühen Neuzeit (Mitte 16. Jahrhunderts) und sind allein schon aufgrund ihres Alterswertes als historische Fachwerkbauten erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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