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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude der Zeit um 1700; das historische Hausgefüge scheint vollkommen in seiner ursprünglichen Form erhalten zu sein. Die zugehörige hakenförmige Hofanlage ist wichtiger Bestandteil der Gesamtanlage des Ortskerns von Nieder-Weisel, ebenso das seitlich an das Wohnhaus angrenzende Hoftor aus dem 20. Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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