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Zweistöckiges Wohnhaus der Jahrhundertwende. Putzbau mit einem knapp geführten Satteldach. Die schlichte Grundform überzieht eine Fassadengliederung nach städtischem Geschmack, den die Wanderarbeiter in die Dörfer brachten. Außer den konventionellen, barockisierenden Fensterrahmungen finden sich auch jugendstilhafte und biedermeierlich anmutige Schmuckmotive aus Blüten und Girlanden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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