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Zweistöckiges Wohnhaus des 18. Jhs. Verputzter, ehemaliger Sichtfachwerkbau mit dreiseitigem Geschossüberstand.
Entsprechend dem fallenden Gelände und dem alten Hofzugang ragt der Bau auf hohem Bruchsteinsockel schräg in den Straßenraum. Hier wirkt er auch als Pendant zum Rathaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |