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Um 1700 errichtetes Wohnhaus einer ehemaligen Kleinbauernstelle. Charakteristisch dafür ist auch der schmale Parzellenzuschnitt.
Verputzter Fachwerkbau mit ausgeprägtem Geschossüberstand an der Traufseite. Nachdem durch Abbrüche ein Eckplatz an der Hauptstraße entstand, hat das Gebäude eine erhöhte ortsbildliche Bedeutung erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |