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Ehemals L-förmige Hofanlage, die durch den Abriß der Scheune in ihrem ursprünglichen Erscheinungsbild gestört ist; denkmalwert ist das hölzerne überdachte Hoftor - in einer Inschrift werden die BAULEUTE HEINRICH GEY UND SEINE EHEFRAU ANNA MARGRET genannt und die Datierung ANNO 1787 - sowie das verputzte Fachwerkwohngebäude aus derselben Zeit. Zusammen mit dem Wohnhaus von Domgasse 6 ist es von bestimmender Wirkung an einem kleinen unregelmäßigen Platz im Verlauf der Domgasse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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