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Vorörtliches Landstraßenhaus ähnlich der Nr. 111. Zweistöckig mit Zwerchhaus.
Dem einfachen Backsteinbau ist eine detailreiche und zeichnerisch-flache Schaufassade aufgetragen, die klassizistische und gotisierende Motive frei verarbeitet. Daneben finden sich heraldische Bilder mit Figürchen. Die zentrale Nische bzw. Engelskonsole war für eine größere Figur bestimmt (vgl. Erlenbachstraße 45). Die Fenster sind verändert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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