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Zweistöckiges, kleines Wohnhaus an einer Nebengasse zur Hauptstraße. In einer Ädikula-Rahmung die Jahreszahl 1876. Die beiden Schauseiten des bescheidenen Backsteinbaues tragen eine plastische Renaissancegliederung, wie sie einer städtischen Gründerzeit-Villa angemessen war. Das Haus ist so eines der ersten und originellsten Beispiele für die Einführung des historistischen Putzdekors auf dem Lande durch die Wanderarbeiter.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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