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Torfahrthaus einer kleinen Hofreite. Ein beschrifteter Türsturz in der Einfahrt gibt den Bauherrn an und die Jahreszahl 1719. Das Haus wurde später mit einem Drempel versehen und verputzt. Die durch ihre großen Fenster auffällige Außenzone links des Tores gehört konstruktiv zum Gesamtgefüge. Am Tor selbst finden sich sorgfältig gearbeitete Profilbügen, die mit anderen Merkmalen den ehemaligen Sichtfachwerkbau ausweisen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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