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Zweizoniges, ursprünglich freistehendes Hofreitenhaus. Über dem verputzten EG ist eine zimmermannsmäßige Fachwerkgliederung sichtbar. Der linksseitige fränkische Erker hat gedrehte Säulchen (Taustäbe), Konsolmasken (Bauer und Bäuerin ?) sowie einen heraldischen Doppelgreifen. Die Schnitzarbeit ist im Vergleich zum Erker des Torbaues derb und einfach. Als dieser 1702 hinzukam, stand das Haus bereits.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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