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Zweistöckiges Wohnhaus, durch den zugehörigen Torbau mit Nr. 161 verbunden. Errichtet um 1700. Zwischen den schwellenlosen Eckständern ist ein Sockel aufgemauert. Symmetrische Hauptfassade mit einigen Zierstreben. Am Torbau dagegen ein kunstvoll geschnitzter, fränkischer Erker mit Säulchen, Rankenwerk und Schreck- und Neidmasken als Konsolköpfe. Auf der Brüstung Inschrift und das Jahr 1702. Die Häuser 161/163 lagen vor einer Bachbrücke.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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