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Der um 1780 in einfachen Barockformen errichtete Saalbau wurde 1960/61 anpassend um zwei nördliche Achsen verlängert mit Wiederholung des Dreiseitschlusses. Dabei geriet das ursprünglich über dem Giebel stehende Glockentürmchen mit seiner geschweiften Haube zum Dachreiter.
Das Innere hat eine weit eingezogene, durch Stuckfelder gegliederte Spiegeldecke über dem Kehlgesims. Zur alten Ausstattung gehören an der Westwand zwei barocke Statuen und die Kanzel.
Bereits der alte Kirchenbau besaß im kleinteiligen Straßenraum der Ortsmitte eine beherrschende Wirkung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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