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Zweibogige Straßenbrücke über den Emsbach. Erbaut in der 2.Hälfte des 19. Jhs. Die Brücke ist Abschluss der ehem. Landstraße und zugleich Eintritt in den alten Ort. Dem entspricht ihre Gestaltung und klassizistische Gliederung. Das Mauerwerk hat eine Quaderverkleidung aus weißlichem Marmor. Erhalten sind auch die gefelderten Brüstungen. Kulturdenkmal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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