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Zweistöckiger Fachwerkbau im Typus eines Torfahrthauses. 1907 einheitlich mit einem schmückenden Putzdekor überzogen. Den Bügen der Torfahrt und der Gesamtform zufolge entstand das Haus bereits im 18. Jh. Außer dem Zwerchhaus mit seinem Wellengiebel können daher auch die Erker älteren Ursprungs sein.
Beide Bauphasen konstituieren den heutigen Denkmalwert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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