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Zweigeschossiger, giebelständiger Fachwerkwohnbau der Zeit um 1700; der zugehörige Hof ist durch den Abriß der Scheune in seinem alten Erscheinungsbild gestört. Am Wohnhaus ist neben dem Reichtum des Strebenwerks und weiteren Schmuckelementen besonders die Ablesbarkeit der zweizonigen inneren Aufteilung bemerkenswert. Die ebenerdige Erschließung erfolgt auf der Traufseite in der hinteren Gebäudezone. Die zur Straße gelegene Zone ist unterkellert, das Erdgeschoß dort dadurch höher gelegen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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