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Kleiner Fachwerkbau, der 1833 als Holzmagazin der Gemeinde bezeichnet wird. Einfache Ständerkonstruktion mit geraden Streben und einem lang aufgeschobenen, teilweise erneuerten Dach. Aussagereich als Teil der von Schule, ehem. Rathaus und Kirche besetzten Ortsmitte und eine kontrastierende Ergänzung zum benachbarten Wohnhaus Nr. 13.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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