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Seit dem 18. Jh. gibt es schriftliche Nachricht über Juden in Nieder-Weisel. Eine eigenständige Gemeinde wurde Mitte des 19. Jhs. gegründet. Zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich auch die Anlage des Friedhofes auf einer Fläche von 8,12 ar. 1938 kam das jüdische Gemeindeleben zum Erliegen; während der Pogromnacht im November jenes Jahres wurde der auf dem Anwesen Weingartenstraße 1 eingerichtete Betsaal aufgegeben, das betreffende Gebäude selbst zu späterem Zeitpunkt abgebrochen. Der Friedhof mit einer Vielzahl gut erhaltener Grabmäler ist letztes erhaltenes Zeugnis für das jüdische Gemeindeleben in Nieder-Weisel und Kulturdenkmal aus religionsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |