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Tagelöhner-Anwesen mit kleinem Nebengebäude in Backstein. Errichtet um 1800/1850. Das EG bestand evtl. von Beginn an aus Bruch- oder Backstein. Oben verputztes Fachwerk. Biedermeierliche Haustüre. Im Ortsbild charakteristischer Akzent durch die Ecklage an der Steinbacher Straße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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