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Giebelständiges Wohnhaus am Eingang der Friedhofstraße in den alten Ortskern. Nach Abbruch der Scheune frei sichtbar. Gut erhaltener Bau des 18. Jhs. Unter der Schieferverkleidung des OG''s sind die geschnitzten Füllhölzer mit Schuppenfriesen und andere Merkmale Hinweise auf das vorhandene, ungestörte Sichtfachwerk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |