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Zweigeschossiges, traufständiges Wohngebäude; im Ober- und Dachgeschoß ist ein für den Weizgang, der die südöstliche Grenze des historischen Ortskerns von Nieder-Weisel darstellt, markantes Fachwerkgefüge der Zeit um 1700 erhalten. Die ehemals zugehörige große Scheune im Hof besteht heute nicht mehr. Das Wohnhaus ist aufgrund seiner Bedeutung für das historische Straßenbild im Weizgang Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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