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Ehemalige Hakenhofreite des 18. Jhs. in Ecklage am Ende des Kellerwegs. Das Wohnhaus wurde offenbar später mit einem Drempel in gleichstarkem Fachwerk versehen. Schön gegliederte Traufseite vor allem durch die Gruppierung der Brüstungsstreben. Außerdem vorzüglich geschnitzte Füllhölzer in der profilierten Schwelle. Scheunengebäude 1996 abgebrochen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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