Marktplatz 13, Portal
Marktplatz 13
Marktplatz 13, Aufriss Südseite
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
  • Marktplatz 13
Ehem. Lorscher Klosterhof, Stadtmuseum
Flur: 1
Flurstück: 28/3

Am Südhang des Kirchenplateaus errichtetes Verwaltungs- bzw. Wirtschaftsgebäude, im Mittelalter in klösterlichem Besitz (Kloster Lorsch, vielleicht auch Zisterzienserkloster Eberbach/Rhg.), dann zu Kurmainz bzw. Kurpfalz gehörig. Ab 1624 Sitz des Mainzer Oberschaffners, seit 1782 des städtischen Amtskellers. Nach mehrmaligem Besitzerwechsel seit 1960 Sitz des städtischen Heimatmuseums.

Das schmucklose Gebäude zum nördlichen Kirchenvorplatz eingeschossig, nach Süden zweigeschossig, im Satteldach kleine Gaupen. Die massive Nordfassade mit Walmdachzwerchhaus über dem östlichen Fenster, barockem Portal mit profiliertem Ohrengewände und Freitreppe sowie hochrechteckigen Fenstern, die beiden westlichen als gekuppeltes Paarfenster mit Renaissanceprofilen zusammengefasst. Die eineinhalbflügelige Tür mit schöner Louis-XVI-Schnitzerei. Die Südfassade im Erdgeschoss mit massivem, wahrscheinlich mittelalterlichem Mauerwerk, im Obergeschoss mit einem Fachwerk von 1589, bestehend aus kräftigen Ständern, teilweise gebogenen Streben sowie Resten von Knaggen. Hier auch zweidrittelhohes Andreas- bzw. Malkreuz. Korbbogiger Eingang mit gekehltem Gewände im Erdgeschoss, ein rundbogiges Tor im nach Süden vorstoßenden Flügel, dessen alte Grundmauern 1963 um ein Geschoss erhöht wurden. Im Innern im Erdgeschoss Wirtschaftsraum mit Balkendecke auf Querunterzügen und Holzsäulen, im Obergeschoss noch alte Raumaufteilung und einzelne Decken mit schlichten Stuckprofilen. Restbestand an dekorativer Gefachmalerei (farbige Begleiter). Unter dem Gebäude tonnengewölbter Keller. Weitere wehrhafte, ursprünglich zum Gebäudekomplex gehörende mittelalterliche Bauten, die mit den bestehenden Teilen einen schmalen, spitzwinkligen Hof bildeten, wurden 1938 abgebrochen.

Der baugeschichtlich nur unzureichend erforschte so genannte Lorscher Hof ist für die Stadt Bensheim von besonderer historischer Bedeutung, darüber hinaus auch für Südhessen von regionalgeschichtlicher Relevanz.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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