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Verkleidetes Wohnhaus. Insgesamt ein Fachwerkbau noch des 18. Jhs., der nachträglich einen Drempel erhielt. Am Eingang zur Milchkammer gelegen und gemeinsam mit den Häusern Milchkammer 10 und Steinbacher Straße 21 ein wichtiger Bestandteil der nur gruppenweise erhaltenen, alten Ortsbebauung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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