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Verkleideter Putzfachwerkbau aus der 1. Hälfte des 19. Jhs. Die blockhafte Form betont ein großes, an den Spitzen abgewalmtes Mansarddach mit geringem Überstand und ortsbildprägender Wirkung. Der Dachtypus ist kontinuierlich aus dem barocken Mansarddach entwickelt. Von der Einfahrt sind die beiden Marmorpfosten erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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